Erklärung zum Steuerfreibetrag 2012 ( bereits aktive ÜL )
Ist in der Geschäftsstelle ausgefüllt abzugeben. Die Übungsleiterentschädigung wird vom Verein erst ausgezahlt, wenn die Erklärung für das laufende Jahr vorliegt.
Anhang_ÜLV_Steuerfreibetrag_2012_1.pdf
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Erklärung zum Steuerfreibetrag ( neue ÜL 2012 - mit Antrag einzureichen)
Ist in der Geschäftsstelle ausgefüllt abzugeben. Die Übungsleiterentschädigung wird vom Verein erst ausgezahlt, wenn die Erklärung für das laufende Jahr vorliegt.
Anhang_ÜLV_Steuerfreibetrag_2012_2.pdf
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